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Kennzeichen "J"

1938 führte das Deutsche Reich Kennkarten ein, die als polizeilicher Ausweis innerhalb des Reiches dienten. Für Juden war die Beantragung einer solchen Kennkarte verpflichtend. Dabei mussten sie angeben, ob sie im Sinne des Reichsbürgergesetzes und der ihnen nachfolgenden Verordnungen als Juden galten. In der Kennkarte wurde dies mit einem unübersehbaren, in das Formular eingedruckten "J" deutlich gemacht. Zusätzlich hatten Juden seit dem 1.1.1939 ihrem Vornamen den Zwangsnamen "Sara"  bzw. "Israel" hinzuzufügen. Die Fotos zeigen Duplikate der Kennkarten von einigen Bewohnerinnen der Admiral-Scheer-Straße 13 (urspr. Kaiserstraße, heute Goethestraße). (Stadtarchiv Kassel) Sie waren zwangsweise - aus der Stadt oder vom Land kommend - dort eingewiesen worden. Beim Ablauf der Gültigkeit des Ausweises waren alle bereits ermordet.