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Roland Freisler

Jurist

Präsident des Volksgerichtshofs

wohnte von März 1928 bis November 1933 in der Hinzpeterstraße 8 (heute Kattenstraße 8)

 " ... ich weiß, in wenigen Monaten werden manche Ihrer Großen darum bitten, nicht auf den Galgen steigen zu müssen."

(Roland Freisler in der Kasseler Stadtverordnetenversammlung vom 11.1.1932 an die Sozialdemokraten gerichtet)

Der promovierte Jurist personifizierte geradezu den nationalsozialistischen Unrechtsstaat. Seit 1942 Präsident des Volksgerichtshofs nutzte der "Blutrichter" jenseits aller rechtsstaatlichen Normen die Justiz zum tausendfachen Mord.

Roland Freisler wurde am 30.10.1893 in Celle als Sohn eines aus Mähren stammenden Diplomingenieurs und Studienrats geboren, ging zunächst in Aachen, danach in Kassel zur Schule, wo er 1912 am Wilhelmsgymnasium das Abitur bestand. Danach studierte er in Jena Jura. Seit 1914 war er Soldat und geriet im Oktober 1915 an der Ostfront in russische Kriegsgefangenenschaft. Jahrelang in Sibirien interniert, erlernte er die russische Sprache und schloss sich im Zusammenhang mit seiner Auseinandersetzung mit dem Marxismus nach der  Revolution 1917 als Lagerkommissar den Kommunisten an. Genaueres über diese Tätigkeit, die für ihn in der NS-Zeit einen Makel bedeutete, ist nicht bekannt.

1920 setzte er sein Studium fort, wurde 1922 in Jena mit „summa cum laude“ promoviert und legte 1923 das Assessorexamen ab. 1924 ließ er sich in Kassel als Rechtsanwalt nieder, wurde noch im gleichen Jahr Mitglied des Kommunallandtages und der Stadtverordnetenversammlung für den Völkisch-Sozialen Block. 1925 trat er der NSDAP bei. In der Stadtverordnetenversammlung „machte er durch seine hemmungslose antidemokratische Agitation und persönliche verbale Attacken gegen politische Gegner auf sich aufmerksam. Seine zuweilen stundenlangen Redebeiträge zielten darauf ab, die Stadtverordnetenversammlung als demokratische Institution ad absurdum zu führen und politische Entscheidungsprozesse bewusst zu blockieren.“ (Digam)

Freislers Aktivitäten machten ihn weit über Kassel hinaus bekannt, er wurde zum gefragten Anwalt in Prozessen gegen nationalsozialistische Straftäter in ganz Hessen, aber auch darüber hinaus. In Kassel galt er, obwohl nur stellvertretender Gauführer als eigentlicher Kopf der Nationalsozialisten. Dabei war er selbst mehreren Strafverfahren ausgesetzt. So wurde er 1930 wegen eines hetzerischen Redebeitrags in der Stadtverordnetenversammlung wegen „Beleidigung der Republikanischen Staatsform“ zu einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Reichsmark verurteilt. Die Hetze gegen den Polizeipräsidenten Dr. Adolf Hohenstein nach dem Tod des Nationalsozialisten Messerschmidt bei einem Straßenkampf im Juni 1930, er habe Blut sehen wollen, führte wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe von 300 Reichsmark, dazu kam wegen Hausfriedensbruch im Stadtparlament eine Geldstrafe von 100 Reichsmark.

Am 1. Juli 1930 lag der Schauplatz tumultartiger Auseinandersetzungen zwischen Kommunisten und Nationalsozialisten im Vorderen Westen an der Stadthalle. „Zwei Wochen nach der NSDAP-Großkundgebung vom 18. Juni 1930 war es vor der Stadthalle in Kassel erneut zu nationalsozialistischen Ausschreitungen und in der Folge auch zu Prügeleien zwischen Nationalsozialisten und Kommunisten gekommen. Nachdem die Polizei den Platz mit Gummiknüppeln geräumt hatte, zogen die Nationalsozialisten geschlossen und unter Heilrufen zur nahen Wohnung von Freisler (Hinzpeterstraße 8), wo dieser von seinem Balkon aus zum Widerstand gegen die Polizei aufrief. Auf Veranlassung des stellvertretenden Polizeipräsidenten Schöny, der die Szene mit eigenen Augen beobachtet hatte, wurde Freisler wegen Landfriedensbruch und öffentlicher Aufforderung zum Ungehorsam verhaftet und in das hiesige Polizeigefängnis eingeliefert Allerdings wurde er bereits am nächsten Tag auf Antrag der konservativ eingestellten Kasseler Staatsanwälte vor einem Schnellgericht von den gegen ihn erhobenen Vorwürfen freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft war mit diesem politischen Urteil auf Distanz zur sozialdemokratisch besetzten Polizeiführung von Kassel gegangen.“ (Digam)

Bereits vor 1933, aber vor allem nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten wurden der 1932 abgesetzte Polizeipräsident Dr. Hohenstein und der Kommandeur der Schutzpolizei Polizei-Oberstleutnant Schulz juristisch, disziplinarisch und auch durch willkürliche Aktionen der Kasseler SS gnadenlos verfolgt. Der deutsche Staatsbürger jüdischen Glaubens Adolf Hohenstein starb 1937 in der Emigration in Südafrika.

Roland Freisler zog im November 1932 in den Preußischen Landtag ein, war seit Oktober 1933 Mitglied der Deutschen Akademie für Recht als Leiter ihrer Strafrechtsabteilung und seit November 1933 auch Mitglied des Reichstages. Zur gleichen Zeit erfolgte seine Übersiedlung nach Berlin, wo er außerplanmäßiger Ministerialdirektor im preußischen Justizministerium geworden war und auch dem preußischen Staatsrat angehörte. In Preußen sorgte Freisler zunächst für eine rabiate personelle Gleichschaltung der Justiz.1935 wurde er Staatssekretär im Reichsjustizministerium. In dieser und seinen anderen Funktionen galt er als „Garant nationalsozialistischer Gesinnung“ (zit. nach: Biographisches Lexikon), der die Rechtsprechung dazu aufforderte, den Führerwillen und die Grundsätze des NSDAP-Parteiprogramms zu berücksichtigen. Freisler stattete die Justiz dazu mit allen notwendigen Instrumenten aus, schuf vielfach Sonderrecht. Solche „Reformen“ des Strafrechts durch den in der Republik mit „summa cum laude“ promovierten Juristen missachteten vollkommen rechtsstaatliche Grundsätze.

Als Präsident und Richter des Volksgerichtshofes, den er als politisches Gericht betrachtete, fällte Freisler seit 1942 Urteile,  die nichts mehr mit Gerechtigkeit, sondern nur noch mit politischer Zweckmäßigkeit im Sinne des totalitären Staates zu tun hatten.  Bis heute berüchtigt ist seine Verhandlungsführung, die keinerlei menschenwürdige Behandlung der Angeklagten kannte, die er sadistisch mit Schmähungen und Verhöhnungen demütigte, anschrie, niederbrüllte und ihres Rechts auf Verteidigung weitgehend beraubte. Die Zahl der Todesurteile stieg unter seiner Präsidentschaft von 102 im Jahr 1942 auf 2097 im Jahr 1942 mehr als sprunghaft an. Im gleichen Jahr nahm Freisler auch an der "Wannseekonferenz teil", auf der der bereits begonnene Völkermord an den europäischen Juden systematisch koordiniert wurde.

Zu den von ihm Verurteilten gehörten die Geschwister Scholl ebenso wie die Angehörigen der Widerstandskreise um den 20. Juli 1944. Wie Freisler im ersten der Prozesse gegen sie agierte, ist noch heute auf Tonfilmaufnahmen eindringlich zu sehen.

Der „Blutrichter“ kam noch während dieser Prozesse am 3.2.1945 bei einem Bombenangriff in Berlin ums Leben. Seine Witwe erhielt eine Kriegsopferrente, die Jahrzehnte nach dem Krieg im Rahmen eines "Berufsschadensausgleichs" noch erhöht wurde.

Quellen und Literatur

Robert Wistrich, Wer war wer im Dritten Reich. Ein biographisches Lexikon, Frankfurt am Main 1987

Hermann Weiß (Hg.), Biographisches Lexikon zum Dritten Reich, Frankfurt am Main 1998

Digitales Archiv des Staatsarchivs Marburg

Deutsches Historisches Museum zur Biografie Freislers

Wikipedia