Skip to main content

Jonny Isidor Silberge

Goethestraße 148 (ehemals Kaiserstraße)

Jonny Isidor Silberge wurde am 28.Oktober 1896 als Sohn des begüterten Juwelenhändlers Alexander Silberge und seiner Frau Anastasia Effimova geborene Freimann in Odessa in der Ukraine geboren. Die Großeltern väterlicherseits waren Landwirte und die der Mutter Kaufleute. Er hatte zwei Geschwister. Zu Alexander ist der Kontakt verloren gegangen. Jonny Isidor wurde von klein auf im griechisch-orthodoxen Glauben erzogen, besuchte in Odessa die Schule sowie den griechisch-orthodoxen Religionsunterricht. Bei  Ausbruch der Oktoberrevolution 1917 hielt er sich mit seinen Eltern in Belgien und in Petersburg auf. Nach der Rückkehr  gerieten sie kurzzeitig in die Gefangenschaft der Bolschewiki und verloren Teile ihres Vermögens. 1920 floh Jonny Isidor aus Russland über Konstantinopel und Wien nach Berlin. Dort lebte er ab 1921 und war im Juwelenhandel tätig.  Er war als russischer Flüchtling staatenlos. Bis ins Jahr 1932 lebte er in Berlin, wo er  Anna Krawcyk, geboren am 19.8.1899 in Oppeln, kennenlernte, die er heiratete und mit der er nach Kassel übersiedelte. Ab dem 28.10.1932 waren sie in der Kaiserstraße 148 gemeldet. Er hatte eine Anstellung als Vertreter für Bindegarn bei der Firma Thiemann und Söhne. In Kassel wurde er Opfer einer Denunziation und einer unmenschlichen „Rassengesetzgebung“.

Am Abend des 24. April 1936 wurde dem zuständigen Blockleiter der NDSAP von einem Oberstudienrat aus der Kaiserstraße 148 gemeldet, dass  sein Nachbar Damenbesuch empfangen habe. Die Ehefrau sei nicht zuhause, stattdessen halte sich dort eine junge Frau auf. Die herbeigerufenen Gestapoleute trafen in der Tat den Nachbarn und eine 21-Jährige an, beide in Bademänteln. Der 40-Jährige wurde umgehend inhaftiert. Bei der angeordneten Hausdurchsuchung wurden fünf Bücher beschlagnahmt und eine Reihe von privaten Briefen. Nach mehrwöchigen Verhören, bei denen auch Schläge eingesetzt wurden, wurde Jonny Isidor Silberge angeklagt, ein „rassenschänderisches Verhältnis“ zu einer „Arierin“ unterhalten zu haben.

Im Prozess vor der Großen Strafkammer des Landgerichts in Kassel leugnete weder die Zeugin noch er die Beziehung. Strafbar war dies aber nur, wenn die „arische“ Abstammung des „Opfers“ und die „jüdische“ Abstammung des „Täters“ auch wirklich nachzuweisen waren. Der Abstammungsnachweis der 21-Jährigen wurde zweifelsfrei durch standesamtliche Dokumente erbracht. Eine jüdische Abstammung des Angeklagten konnte das Gericht jedoch nicht nachweisen. Um Jonny dennoch verurteilen zu können, kehrte es die Beweislast einfach um und erklärte, es sei „nicht Sache des Gerichts oder der Strafverfolgungsbehörden (…), den urkundlichen Nachweis der jüdischen Abstammung zu erbringen“ (…), „bei einem aus Russland oder Ostgalizien eingewanderten Menschen, der in jeder Beziehung wie ein Jude aussieht und sich wie ein Jude benimmt.“ Auch der Name Jonnys (Isidor) und der seiner Eltern (Alexander und Anastasia) verrate die jüdische Herkunft. Auf den Einwand der Verteidiger in der Revisionsverhandlung am 5.11.1936, dass alle Namen griechischer Herkunft seien und eine jüdische Abstammung nicht nachgewiesen sei, befand das Gericht, es gelte die „freie Beweisführung“ (§ 260 StPO).

Das Kasseler Landgericht befand: „Man muss vielmehr von derartigen Einwanderern verlangen, dass sie selbst den urkundlichen Nachweis erbringen, dass sie arischer Abstammung sind, wenn sie sich zu ihrem Schutz darauf berufen wollen.“ Auf Grund seiner Flucht aus Russland und der politischen Lage in der Sowjetunion war Jonny jedoch überhaupt nicht in der Lage, Dokumente über seine Abstammung vorzulegen. Zudem wurden ihm die Zeit und die Möglichkeit, derartige Nachweise zu erbringen, erst gar nicht gegeben.  

Ohne den gesonderten Nachweis der jüdischen Abstammung erbracht zu haben, verurteilte das Gericht Jonny Isidor Silberge wegen Vergehen gegen das „Blutschutzgesetz“ und wegen schwerer Kuppelei zu 4 Jahren und 6 Monaten Zuchthaus. Begründung: „Bei der Strafzumessung war davon auszugehen, dass das Gesetz für ein Verbrechen gegen das Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre sowohl Zuchthaus als auch Gefängnis vorsieht. Der vorliegende Fall ist besonders schwer gelagert, sodass nur eine Zuchthausstrafe in Frage kam.“

Am  4. November 1936 wurde Jonny Isidor Silberge in das Zuchthaus Kassel-Wehlheiden eingeliefert. Jonny Isidor Silberge musste seine Strafe im Zuchthaus Kassel-Wehlheiden bis zum letzten Tag absitzen. Am 30. April 1941 wurde er der Staatspolizeistelle zwecks Überführung in „Schutzhaft“ übergeben und am 23. Mai 1941 in das Konzentrationslager Buchenwald eingeliefert, wo er am 8. August desselben Jahres um 2:30 Uhr verstarb. Als Todesursache wurde  akute Herzschwäche in die Akte eingetragen.

Jürgen Strube (von Wolfgang Matthäus gekürzte Fassung eines längeren Beitrags)

Quellen

Stadtarchiv Kassel:

Hausstandsbuch, Adressbuch Kassel und Einwohnermeldekarte (Ausländerkarte),

INN 1  Nr.11920, INN 1 Nr. 10454, INN 1 Nr. 9256 (Gerichts- und Ermittlungsakten)                              

Dokumente ITS Bad Arolsen Archivnr. 4694 Dok. Nr.7111861#1                                                                                           

Foto von Jonny Isidor Silberge (INN 1 Nr. 11920: Kurhessische Landeszeitung 1936, Aufnahme Eberth)